Gemeinderatssitzung vom 21.11.2024

Am 21. November 2024 tagte der Gemeinderat, um über zentrale Themen zu entscheiden: die Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab Januar 2025 und die Neugestaltung der Grundsteuer im Zuge der Reform. Beide Beschlüsse standen im Zeichen kontroverser Debatten und zeigten die unterschiedlichen politischen Schwerpunkte der Fraktionen.

Kindertageseinrichtungen – CDU lehnt Beitragserhöhung ab

Mit einer Mehrheit beschloss der Gemeinderat die Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, die ab Januar 2025 gelten soll. Die CDU-Fraktion stimmte gegen diesen Beschluss. Ihre Ablehnung begründete sie mit der sozialen Verantwortung gegenüber Familien in der Stadt.

„Die finanziellen Belastungen für Familien dürfen in der aktuellen Lage nicht weiter steigen“, erklärte die Fraktion. Die CDU hob hervor, dass viele Eltern bereits mit stark steigenden Lebenshaltungskosten kämpfen und die Betreuungskosten für Kinder einen erheblichen Teil des Haushaltsbudgets ausmachen. Besonders betroffen wären Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen, die durch die geplante Erhöhung weiter unter Druck geraten könnten.

Die CDU warnte davor, dass sich immer mehr Eltern die Betreuung ihrer Kinder nicht mehr leisten können und auf diese verzichten müssen. Dies würde nicht nur die Chancengleichheit der Kinder gefährden, sondern könnte auch langfristige Folgen für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben. Die CDU-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, die finanziellen Belastungen der Familien in unserer Stadt, in einem erträglichen Rahmen zu halten und Lösungen zu suchen, die sowohl den Bedürfnissen der Eltern als auch den Anforderungen der kommunalen Finanzen gerecht werden.

Grundsteuerreform – CDU unterstützt aufkommensneutrale Neugestaltung der Hebesätze

Die CDU-Fraktion begrüßt die Bestrebungen der Stadt, die Grundsteuer für das Jahr 2025 aufkommensneutral zu gestalten. Unser Dank gilt Herrn Zimmermann für die umfassende Ausarbeitung der Vorlage und die transparente Darstellung der erforderlichen Anpassungen. Die vorgeschlagene Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B sowie die Erhöhung des Hebesatzes A sind nachvollziehbar, um das Grundsteueraufkommen im Vergleich zu 2024 stabil zu halten. Wir sind uns der Auswirkungen der Grundsteuerreform auf Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen und großer Grundstücke bewusst. Es wird Eigentümer geben, die entlastet werden, während andere stärker belastet werden. Mit der Absenkung des Hebesatzes B setzen wir uns dafür ein, die negativen Effekte der Grundsteuerreform zu mildern.

Fazit

Die Gemeinderatssitzung vom 21. November 2024 unterstrich die politischen Herausforderungen in der Balance zwischen sozialen und finanziellen Interessen. Die CDU-Fraktion setzte ein klares Signal für Familien und sprach sich gegen die Erhöhung der Elternbeiträge aus, da diese soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit gefährden könnte. Die CDU bleibt ihrem Ziel verpflichtet, eine Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und soziale Verantwortung mit finanzieller Stabilität in Einklang zu bringen.